Möbelvermietung

Besonders in Büroräumen ist es heute in vielen Fällen so, dass die Einrichtung nicht mehr gekauft, sondern gemietet wird. Dies spart dem Unternehmer erhebliche Kosten und bei einer Auflösung des Büros müssen die Möbel nicht aufwendig entsorgt, eingelagert oder veräußert werden. Doch worauf kommt es an, wenn man Möbel mieten möchte und was ist dabei zu beachten? 

Möbelvermietung an Unternehmen und privat  

Möbel werden heute von unterschiedlichen Anbietern zur Vermietung bereitgestellt. In der Regel sind dabei Firmen, die Büroräume unterhalten, die größten Abnehmer. Allerdings gibt es auch Angebote für Privatpersonen, die sich aber nicht auf eine Wohnzimmereinrichtung beziehen, sondern eher für Hobbyräume oder private Veranstaltungen gedacht sind. 

Unternehmen profitieren hier in besonderer Weise von der Anmietung von Möbeln. Es müssen keine gewaltigen Ausgaben erfolgen, um Tische, Bürostühle und andere wesentliche Einrichtungsgegenstände zu erwerben. In der Regel ist die monatliche Miete deutlich günstiger, als der Eigenerwerb, sodass hier auf lange Sicht erhebliche Kosten gespart werden können.   

Bei Privatpersonen hat das Anmieten von Möbeln den Vorteil, dass eine große Feier sehr schnell mit dem nötigen Equipment ausgestattet ist. Besonders dann, wenn hier Familientreffen geplant sind, kann die Anzahl der Tische, Stühle und Anrichten oft nicht groß genug ausfallen.   

Wie funktioniert die Möbelvermietung, zum Beispiel bei Unger Company Veranstaltungsservice GmbH

Die meisten Möbel werden heute über das Internet auf entsprechenden Plattformen angeboten. Hier kann der Kunde sich die gewünschten Stücke auswählen und wie beim Kauf in einen Warenkorb legen. Sobald er seine Auswahl beendet hat, geht es zur Kasse und zur Vertragsunterzeichnung. Hier kann der Nutzer entscheiden, ob er den Mietzins monatlich, halbjährlich oder jährlich tilgen möchte. Dieser ist dann entsprechend für die gewählte Zeitspanne und das Zahlungsintervall im Vorfeld zu entrichten. Es gilt hier zu bedenken, dass häufig auch noch die Lieferkosten getragen werden müssen, wenn die Möbel nicht bei einem zentralen Standort ab Lager selbst abgeholt werden.   

Die Bonität muss stimmen  

Allerdings kann nicht jeder die Anmietung von Möbeln auf diese Weise durchführen. Hierzu bedarf es einer ausreichenden Bonität, denn für die Anmietung und zum Zwecke des Vertragsschlusses, wird in der Regel eine Auskunft bei den einschlägigen Wirtschafts-Auskunftswesen eingeholt. Sollten hier negative Merkmale vorliegen, dann wird der Vertrag in der Regel nicht aktiv. Auch bei Möbeln handelt es sich, wie bei einem Auto, um einen Sachwert. Da es sich hier um eine Art Leasing handelt, muss der Nutzer selbstverständlich dafür garantieren können, dass er eventuelle Schäden auch ersetzen kann. Von vielen Anbietern wird daher auch eine Auskunft über den Arbeitgeber und die Art des Arbeitsvertrages verlangt.   

Wichtige Hinweise zur Nutzung

Alle Möbel dürfen natürlich frei genutzt werden. Allerdings gibt es im Gegensatz zum eigenen Besitz einige Einschränkungen, die beachtet werden sollten. So müssen die Möbel bei der Auflösung des Vertrages in einem Zustand zurückgegeben werden, die dem Alter und der Dauer der Nutzung entsprechen. Sollten etwaige Schäden oder erhebliche Sachmängel vorhanden sein, dann muss in der Regel der Mieter die Kosten für die Instandsetzung oder die Neuanschaffung tragen.   

Bei einer Abholung der Möbel, ist diese nicht zwangsläufig kostenlos für den Mieter, auch der Abtransport muss in der Regel bezahlt werden, wenn im Vertrag nichts anderes Vereinbart wurde oder aber eine Anlieferung auf eigene Kosten erfolgt.


Teilen